Ihre Gesundheit verdient Unterstützung – auch von Ihrer Krankenkasse
Viele Menschen wünschen sich eine qualifizierte Ernährungsberatung, sind sich aber unsicher, ob die Kosten übernommen werden.
Die gute Nachricht: In 99.9% Fällen beteiligt sich Ihre Krankenkasse deutlich an den Kosten – manchmal sogar vollständig.
Dabei gibt es zwei Wege:
1. Mit ärztlicher Überweisung
→ Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Sie haben eine ärztliche Überweisung?
Auf Rot Klicken und mehr erfahren.
2. Ohne ärztliche Überweisung
→ Teilnahme an zertifizierten ZPP-Präventionskursen nach §20 SGB V
Alle Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in beiden Fällen bis zu 100% der Kosten.
Wir übernehmen auf Wunsch den organisatorischen Teil für Sie, damit Sie sich ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und ein Alltag, der sich endlich leichter anfühlt.

Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Wussten Sie, dass Ihre Krankenkasse auch Ernährungstherapie bei bestehenden Erkrankungen bis zu 5 Sitzungen bezuschusst?
Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Kosten für Ihre Ernährungstherapie ganz oder teilweise erstattet bekommen-je nach Krankenkasse.
So funktioniert’s
1️⃣ Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Haus- oder Facharzt mitbringen.
2️⃣ Kostenvoranschlag bei YOU FIRST erhalten.
3️⃣ Beide Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen.
4️⃣ Genehmigung abwarten – die Krankenkasse übernimmt meist einen Großteil der Kosten.
5️⃣ Therapie starten – individuell & persönlich begleitet.
Hinweis für Ärzte
Nach Abschluss der Ernährungstherapie erhalten Sie automatisch einen detaillierten Abschlussbericht zur Dokumentation in der Patientenakte.
Typische Indikationen
✔ Diabetes mellitus
✔ Erkrankungen der Verdauungsorgane (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarm, Pankreas-Erkrankungen)
✔ Nahrungsmittelunverträglichkeiten (z. B. Zöliakie, Laktoseintoleranz)
✔ Fettstoffwechselstörungen
✔ Adipositas (BMI ≥ 30)
✔ Onkologische Erkrankungen (z. B. Pankreaskarzinom, Mangelernährung) und vieles mehr.
Ernährungsberatung nach §20 SGB V
Wussten Sie schon, dass ihre Krankenkasse bis zu 400 € für zertifizierte Ernährungskurse übernimmt?
Unsere Angebote sind zertifiziert – das heißt: Sie bekommen einen Großteil (oft sogar alles!-je nach Kasse) von ihrer Krankenkasse zurück.


✅ So funktioniert’s:
1. Zertifizierte Kurs bei YOU FIRST buchen.
2. Teilnahmebescheinigung am Ende des Kurses erhalten.
3. Kosten bei der Krankenkasse einreichen.
4. Rückerstattung direkt auf ihr Konto erhalten.

Jetzt Prüfen lassen!
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was ihnen zusteht und wir helfen ihnen bei dem Antrag.
